Volksbegehren Artenvielfalt

Pünktlich zum Start des Volksbegehrens am 31. Januar trafen sich kurz vor 8.00 bevor das Rathaus seine Tür öffnete, Vertreter der BI Bannwald Krailling, der BIK, des LBV und des BN, um als „Ersteintrager“ in den Listen ein Zeichen  für einen besseren Schutz der Artenvielfalt in Bayern zu setzen.

Worum es geht? Alle Infos auf dieser Seite!

Von links nach rechts:  Hans-Joachim Klapperich-Anders als Vertreter der BI Bannwald Krailling,  Hannelore Schmid und  Karlheinz Riepl als Vertreter der BIK, Peter Brützel als Vertreter des LBV,  Silvia Roelcke als Vertreter des BN.

Die BI Bewahrung der Bannwald- und Erholungsflächen am Ortsrand von Krailling unterstützt das
Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen! und ist Mitglied im
Kraillinger Aktionskreis Volksbegehren Artenvielfalt.
Ziel des Volksbegehrens ist die Erweiterung des Bayerischen Naturschutzgesetzes in Richtung auf effektiveren Artenschutz, es sollen alle „Arten“, also Pflanzen und Tiere wirksam geschützt werden, nicht „nur“ die Bienen!

Bitte vom 31. Januar – 13. Februar  !!! MIT AUSWEIS !!! ins Kraillinger Rathaus gehen
und das Volksbegehren Artenvielfalt unterzeichnen! Vielen Dank!

Das Rathaus Krailling hat die üblichen sowie zusätzliche SONDER-ÖFFNUNGSZEITEN:

Samstag 2.2.:          10.00 – 12.00
und…
———–
Montag:            8.00 – 12.00   und  13.00 – 16.00
Dienstag:         7.00 – 12.00   und  13.00 – 16.00
Mittoch:            8.00 – 12.00   und  13.00 – 16.00
Donnerstag:   8.00 – 12.00   und  15.00 – 19.00  (31. Januar)
Donnerstag:   8.00 – 12.00   und  15.00 – 20.00  (7. Februar)
Freitag:              8.00 – 12.00
Samstag:        10.00 – 12.00  (2. Februar)

Wer viel in München ist, der kann per Mail bei der Gemeinde Krailling einen „Eintragungsschein“  beantragen, dann kann er in München unterzeichnen, dort sind noch mehr und noch längere zusätzliche Öffnungszeiten! Dann geht aber Krailling nicht mehr.
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Wahlen-und-Abstimmungen/Volksbegehren—Rettet-die-Bienen-.html


Hier die Webseite mit allen Informationen zum Volksbegehren:
https://volksbegehren-artenvielfalt.de/

Es ist eine einmalige Gelegenheit, einen Gesetzentwurf für mehr Artenschutz auf den Weg zu bringen!

Der Gesetzentwurf umfasst auch einen Passus zum Wald:
„Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Die Forstwirtschaft hat die Vorschriften des Waldgesetzes für Bayern und die sonstigen für sie geltenden Regelungen zu beachten, wobei im Staatswald das vorrangige Ziel zu verfolgen ist, die biologische Vielfalt des Waldes zu erhalten oder zu erreichen.“

Hier der gesamte Textvorschlag für die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes:
https://volksbegehren-artenvielfalt.de/wp-content/uploads/2018/06/Antrag-auf-Zulassung-des-Volksbegehrens-Artenvielfalt.pdf

Worum geht es beim Volksbegehren genau?

u.a.:

Sicherung der Artenvielfalt:
Mit dem neuen Art. 1a wird das Ziel statuiert, die Artenvielfalt in Flora und Fauna zu erhalten und zu verbessern. Insbesondere ist der ökologische Landbau schonender für die Artenvielfalt, weshalb als Ziel festgelegt wird, diesen stetig auszubauen: Bis zum Jahr 2025 sollen mindestens 20%, bis 2030 mindestens 30 % der landwirtschaftlichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Staatliche Flächen gilt es bereits ab 2020 nach diesen Grundsätzen zu bewirtschaften.

Erhaltung von Dauergrünland:
Art. 3, Abs. 4 unterstützt die Erhaltung des Dauergrünlands in Bayern, das von 1979 bis 2013 kontinuierlich zurückgegangen ist (Quelle: Bayerischer Agrarbericht 2016). Diese Flächen, die meist als Weideland benutzt werden und auf denen Gräser und krautige Pflanzen in Dauerkultur wachsen, haben einen hohen Humusgehalt, speichern besonders viel Wasser und binden, optimal für den Klimaschutz, auch effektiv Kohlenstoff. Ihr Erhalt schützt zusätzlich Lebensräume für bestimmte Tiere und Pflanzen und sichert damit auch die Biodiversität.

Naturschutz als Aufgabe in Ausbildung und Erziehung:
Art. 1b unseres Gesetzesvorschlags legt fest, dass die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege bereits im Rahmen der Ausbildung von Landwirten berücksichtigt werden. Der Naturschutz soll aber auch Bildungsziel von Allgemeinschulen sein.

Mehr Transparenz!
Wir wollen, dass die Bürger*innen Bayerns darüber informiert werden ob die Forderungen auch umgesetzt werden. Dafür ist der Bayerische Landtag zuständig, nicht die Medien, die in der Regel Transparenz herstellen. Deshalb: Wir fordern, dass der Landtag jährliche Statusberichte über den Zustand der Arten und der Naturschönheit behandelt und veröffentlicht. So erfahren wir jedes Jahr, wie es um das ökologische Gleichgewicht bestellt ist. Nur so wird das neue Gesetz auch umgesetzt und angewendet.

… diese Liste ist noch nicht vollständig, wird fortgesetzt!
Quelle: Facebook-Seite „Volksbegehren Artenvielfalt“


Den gesamten Gesetzesvorschlag samt Begründung gibt es hier:
https://volksbegehren-artenvielfalt.de/wp-content/uploads/2018/06/Antrag-auf-Zulassung-des-Volksbegehrens-Artenvielfalt.pdf?fbclid=IwAR0g2wNtQmwfKUHbszOCJpYykMpEzyOC2oCsO4qr4FDVfdK8Kh9UCfxfTSw

Hier ein Artikel der „Süddeutschen“ über das Volksbegehren:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bienen-volksbegehren-unterschriften-1.4271316

Hier ein Artikel des „Stern“ über das Volksbegehren:
https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/rettet-die-bienen–oeko-partei-in-bayern-ueberrascht-mit-volksbegehren-8519384.html?utm_campaign=alle-nachrichten&utm_medium=rss-feed&utm_source=standard&fbclid=IwAR3N2VPgTQzIkpCbWRfiBou7Oc4WmmHJX7jya3YRm4EgDGpOkWID-aP1EpM


Wir haben jahrzehntelang Insektenvernichtungsmittel auf die Felder gespritzt,
und jetzt sind wir traurig, dass die Insekten vernichtet sind.
– Hagen Rether

Wir sind nicht nur für das verantwortlich, was wir tun, sondern auch für das, was wir widerspruchslos hinnehmen.
– Arthur Schopenhauer


Vom 31. 01. – 13. 02. 2019: Ins Rathaus, eintragen!
Volksbegehren Artenvielfalt – Rettet die Bienen

Wir haben die historische Chance für Bayern!
In Bayern entsteht so das wirksamste Naturschutz- und Artenvielfalt-Gesetz der EU.